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Corona zeigt die Datenschutzschwachstellen in der Gastronomie

Die Politik gibt den Kurs vor und so ist insbesondere die Gastronomie von den Infektionsschutzmaßnahmen stark betroffen. Da mag es mittlerweile Lockerungen geben und sich immer mehr Personen in Biergärten, im Restaurant treffen dürfen. Eines ist allerdings weiterhin gültig und daran ändert auch die seit 16. Juni vorhandene Corona-Warn-App nichts. Es müssen Daten von den Gästen erfasst werden und dabei hapert es insbesondere beim Datenschutz.

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Auf Webseiten darf keine Voreinstellung für Cookies durch den Seitenbetreiber erfolgen

Seit 26. Mai 2012, müssen alle Webseiten, um mit der der EU-Datenschutzrichtlinie 2009/136 / EG konform gehen, einen Hinweis auf den Einsatz von Cookies dem Nutzer und Endverbaucher mitteilen. Cookies sind nur ein kleiner Teil dieser Richtlinie. Damit diese weiterhin eingesetzt werden können und auf einer Website nutzbar sind, muss darauf hingewiesen werden, dass beim Besuch der Webseite cookies verwendet werden. Die Cookie-Zustimmung ist für viele Anwender natürlich nervig. Muss die Zustimmung für jede besuchte Webseite durch den Nutzer erfolgen.

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