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Besteht eine Unterrichtung und Verpflichtung von Mitarbeitern nach der Datenschutzgrundverordnung?

Wie das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht mitteilt, gilt die Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen als ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen, damit ein Verantwortlicher (siehe Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 Abs. 1 DS-GVO) oder ein Auftragsverarbeiter (siehe Art. 28 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO) die Einhaltung der Grundsätze der DS-GVO sicherstellen und nachweisen kann („Rechenschaftspflicht“). Diese Grundsätze der DS-GVO, festgelegt in Art. 5 Abs. 1 DS-GVO, beinhalten im Wesentlichen folgende Pflichten:

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